Unsere Leistungen
Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ambulante Pflege
Wir bieten Ihnen alle Leistungen der ambulanten Pflege nach SGB V und SBG XI, sowie Unterstützung bei der Haushaltsführung und weitere Betreuungsleistungen. Die Leistungserbringung findet in Ihren eigenen 4-Wänden statt.
- Grund- und Behandlungspflege
- spezielle Wundversorgung
- hauswirtschaftliche Leistungen
- Verhinderungspflege
- und vieles mehr...
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Für Pflegebedürftige, die die Voraussetzungen nach § 45b SGB XI erfüllen, zum Beispiel:
- Gemeinsames spazieren gehen
- Weitere hauswirtschaftliche Entlastungen
- Gemeinsames Kaffee trinken
- Gedächtnistraining
- Gemeinsames Kochen oder Backen

Unterstützungspflege
Die Unterstützungspflege umfasst die im Einzelfall erforderliche Grundpflege als Unterstützungspflege (nach §37.1a) oder Krankenhausvermeidungspflege (nach §37.1) einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Sie werden aus dem Krankenhaus entlassen oder lehnen eine Krankenhauseinweisung ab. Sie fühlen sich körperlich nicht fit genug und können die tägliche Körperpflege nicht selbstständig durchführen.
Das Krankenhaus oder ihr Hausarzt kann die Unterstützung bei der Grundpflege bis zu zweimal täglich und die hauswirtschaftliche Unterstützung täglich, zeitlich befristet bis zu vier Wochen, über eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ verordnen. Diese Leistung ist auch ohne einen bestimmten Pflegegrad möglich.
Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse!

Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
Bei Bezug von Pflegegeld, schreibt der Gesetzgeber vor, eine regelmäßige Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI, durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Sichern Sie sich Ihr Pflegegeld und vereinbaren Sie kurzfristig einen Beratungsbesuch mit uns.

Schulungen
Schulung und Beratung von pflegenden Angehörigen im Bezug auf ihr tägliches tun. Werden Sie sicherer im Umgang mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen.
Diese Leistungen können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
